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Sind Eltern vor Diskriminierung geschützt?

von Benedikt Kramer, LL.M

Elternschaft und Beruf zu vereinbaren, ist für viele Menschen eine große Herausforderung. Denn obwohl das österreichische Recht Mütter und Väter ausdrücklich vor Diskriminierung aufgrund der Elternschaft schützt, zeigt die Praxis ein anderes Bild: In der Rechtsberatung der Arbeiterkammer taucht beinahe jeden zweiten Tag ein Fall von Benachteiligung aufgrund der Elternschaft auf.

Doch welche Rechte haben Eltern im Arbeitsleben? Wann liegt eine Diskriminierung wegen Elternschaft vor und was können Betroffene dagegen tun?

Was sagt das Gesetz zur Diskriminierung von Eltern?

Die zentrale Grundlage für den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Es verbietet Benachteiligungen, die an das Geschlecht, die Elternschaft oder bestimmte familiäre Freistellungen und Arbeitszeitregelungen anknüpfen.

Dabei greifen insbesondere zwei Schutzmechanismen:

Erstens schützt § 3 GlBG vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder darauf, ob jemand Kinder hat. Das kann etwa relevant sein, wenn eine Person wegen ihrer Elternschaft oder aufgrund geschlechtsspezifischer Vorstellungen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf benachteiligt wird.

Zweitens stellt § 5a GlBG seit 01.11.2023 ausdrücklich klar, dass Diskriminierungen im Zusammenhang mit Elternkarenz, Elternteilzeit, einer Änderung der Lage der Arbeitszeit, Vaterschaftsurlaub, Pflegefreistellung und bestimmten weiteren familiär bedingten Freistellungen vom Schutz des Gleichbehandlungsgesetzes erfasst sind – und zwar auch dann, wenn kein Zusammenhang mit dem Geschlecht besteht.

Die Novelle setzt damit die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie aus dem Jahr 2019 in österreichisches Recht um.

Wie können Eltern am Arbeitsplatz diskriminiert werden?

Diskriminierung aufgrund der Elternschaft kann in der Praxis viele Formen annehmen.

Eine Schwangere wird bei der Einstellung übergangen, eine Mutter nach der Karenz auf eine schlechtere Position versetzt oder ein Vater nach dem Antrag auf Elternteilzeit mit demütigenden Aufgaben abgespeist.

Auch das Vorenthalten von Beförderungen, die Kürzung von Dienstzeugnissen oder der Ausschluss von Weiterbildungen können Diskriminierungen darstellen.

Entscheidend ist daher nicht nur, ob eine Person unmittelbar wegen ihrer Elternschaft benachteiligt wird. Auch Benachteiligungen im Zusammenhang mit der Elternkarenz, Elternteilzeit oder Pflegefreistellung können vom Gleichbehandlungsgesetz erfasst sein.

Sind Mütter und Väter gleichermaßen vor Diskriminierung geschützt?

Ja. Das Gesetz schützt ausdrücklich sowohl Mütter als auch Väter.

Das Gleichbehandlungsgebot gilt unabhängig vom Geschlecht. Gleichzeitig sind in der Praxis mehrheitlich Frauen von Elterndiskriminierungen betroffen, unter anderem weil Schwangerschaft von manchen Unternehmen nach wie vor als Risikofaktor betrachtet wird.

Dass auch Väter ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können, zeigen Fälle aus der Praxis: Ein Vater, dem nach dem Antrag auf Elternteilzeit massiv verschlechterte Arbeitsbedingungen auferlegt wurden, erhielt nach einem gerichtlichen Verfahren Schadenersatz in Höhe von € 3.000,00. Gleichbehandlungsanwaltschaft – Fall des Monats Juli 2020

Wie sind gleichgeschlechtliche Eltern geschützt?

Gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich seit 2019 heiraten und genießen im Arbeitsrecht denselben Schutz wie heterosexuelle Eltern.

Seit 2015 steht lesbischen Paaren medizinisch unterstützte Fortpflanzung offen, seit 2016 ist auch die gemeinsame Adoption für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Für all jene, die rechtlich als Elternteil anerkannt sind, gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften des GlBG uneingeschränkt.

Trotzdem bestehen im Alltag weiterhin Hürden. Auch wenn Österreich als eines der fortschrittlicheren Länder für LGBTQIA+-Familien gilt, fühlten sich noch im Jahr 2019 rund 40 Prozent der Befragten diskriminiert. ORF – Diskriminierung von LGBTQIA+-Familien

Was können Eltern bei Diskriminierung am Arbeitsplatz tun?

Wer eine Diskriminierung aufgrund der Elternschaft vermutet, hat im österreichischen Recht mehrere Möglichkeiten, seine Ansprüche durchzusetzen.

Ein erster Schritt kann eine schriftliche Abmahnung des Arbeitgebers sein – also eine formelle Aufforderung, das diskriminierende Verhalten zu unterlassen. Dies kann eine außergerichtliche Einigung einleiten, ohne dass sofort ein förmliches Verfahren eingeleitet werden muss.

Als niederschwellige Alternative zum Gericht steht das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission (GBK) offen. Die Kommission prüft Einzelfälle, erstellt Gutachten und spricht Empfehlungen aus. Das Verfahren ist kostenlos. Eine Klage schließt es nicht aus: Man kann wahlweise zuerst die Kommission, dann das Gericht oder beide gleichzeitig befassen.

Wer Schadenersatz wegen Diskriminierung durchsetzen möchte, muss den Klageweg beschreiten. Schadenersatzansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz sind beim zuständigen Gericht geltend zu machen.

Im Verfahren gilt eine Beweislasterleichterung: Betroffene müssen eine Diskriminierung lediglich glaubhaft machen. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots vorliegt.

Achtung bei diskriminierenden Kündigungen: 14-Tage-Frist

Ein besonderer Hinweis gilt bei Kündigungen: Eine diskriminierende Kündigung kann grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen ab Zugang bei Gericht angefochten werden. Hier ist rasches Handeln unbedingt erforderlich.

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