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Steigern Diskriminierungserfahrungen das Gewaltpotenzial?

von Benedikt Kramer, LL.M & Dr. Yara Hofbauer

Diskriminierung hinterlässt Spuren. Das ist keine Metapher, sondern ein empirisch gut belegter Befund. Weniger diskutiert, aber für die antidiskriminierungsrechtliche Praxis unmittelbar relevant, ist die Frage, ob Diskriminierungserfahrungen auch das Risiko erhöhen, Gewalt als legitimes Mittel zu akzeptieren oder anzuwenden. Die Antwort in der Literatur ist unbequem, aber klar: Unter bestimmten Bedingungen ja. Und diese Bedingungen sind in Österreich vielfach gegeben.

Diskriminierung als österreichischer Alltag

Die repräsentative Studie des Instituts SORA im Auftrag der Arbeiterkammer Wien (Schönherr et al., Diskriminierungserfahrungen in Österreich 2019) macht das Ausmaß deutlich: 44 Prozent der in Österreich lebenden Personen zwischen 14 und 65 Jahren gaben an, sich in den Jahren 2016 bis 2018 in mindestens einem Lebensbereich schlechter behandelt oder diskriminiert gefühlt zu haben – hochgerechnet mehr als 2,5 Millionen Menschen. Besonders betroffen sind Personen mit Migrationshintergrund (62 Prozent), Muslime (78 Prozent) sowie Menschen, deren Herkunft aufgrund von Hautfarbe oder Akzent sichtbar ist (74 Prozent). Diese Zahlen sind keine abstrakte Statistik, sondern beschreiben eine chronische soziale Belastung, der ein erheblicher Teil der österreichischen Bevölkerung ausgesetzt ist.

Wie stark diese Belastung auch körperliche Konsequenzen haben kann, zeigt die EU-Grundrechteagentur-Studie „Being Black in the EU“ (FRA 2023): In Österreich berichteten 67 Prozent der befragten schwarzen Personen von Diskriminierungserfahrungen in den letzten 12 Monaten vor der Erhebung. Das stellt einen überdurchschnittlichen Wert im EU-Vergleich dar. Österreich führte dabei auch die Länderliste bei möglicher Polizeidiskriminierung an, und 6 Prozent der österreichischen Befragten schilderten persönliche Gewalterfahrungen, die sie auf ihre Herkunft zurückführten. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hält dazu fest, dass lediglich 4 Prozent der rassistisch motivierten Vorfälle überhaupt bei zuständigen Stellen gemeldet werden, weil es häufig an Vertrauen, zeitlichen oder emotionalen Ressourcen mangelt.

Von der Ungerechtigkeit zur Aggression: der psychologische Mechanismus

Warum Diskriminierungserfahrungen unter bestimmten Umständen in Aggression münden können, erklärt die sozialpsychologische Forschung konsistent: Diskriminierung wird nicht nur als unangenehm, sondern als ungerecht erlebt – als ein Zustand, der unverschuldet und willkürlich ist. Diese wahrgenommene Ungerechtigkeit ist jener Faktor, der besonders starke Wutreaktionen auslöst. Und Wut, das zeigt die Forschung durchgängig, ist die Emotion, die am engsten mit interpersoneller Aggression verbunden ist.

Eine 2024 im renommierten Psychological Bulletin veröffentlichte Metaanalyse (Emmer, Dorn & Mata, Universität Mannheim; Meta-Analyse zum Effekt von Diskriminierung auf psychische Gesundheit, 2023), die 73 experimentelle Studien mit mehr als 12.000 Teilnehmenden zusammenfasst, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Diskriminierung verschlechtert direkt und unmittelbar die psychische Gesundheit. Den stärksten Effekt hat Diskriminierungserfahrung auf sogenannte externalisierende Reaktionen: Betroffene entwickeln als unmittelbare psychische Folge Gefühle von Wut und Feindseligkeit. Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt bei Heterosexismus – also bei Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität.

Diese psychische Belastung trifft eine Gruppe, die gleichzeitig einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, selbst Opfer von Gewalt zu werden. Laut der EU-weiten FRA-Befragung (2020) wurden 11 % der LGBTIQA+-Personen in den fünf Jahren vor der Umfrage körperlich oder sexuell angegriffen (bei Transpersonen waren es 17 %, bei intergeschlechtlichen Personen 22 %) (FRA 2020, unter Verweis auf https://www.gewaltinfo.at/fachwissen/gewalt-gegenueber-lgbtqa-plus.html).

Aus der Studie „Hassliebe: Muslimfeindlichkeit, Islamismus und die Spirale gesellschaftlicher Polarisierung“ von Fielitz et al (2018), wurde deutlich, dass Ausgrenzungserfahrungen von Muslim:innen den dschihadistischen Gruppen nützen, wie ein dort angeführtes Zitat des Dschihadisten Omar Bakri Muhammad verdeutlicht: „Wenn es im Westen keinen Rassismus gäbe, dann hätten die Leute keinen Identitätskonflikt (…) Wenn sie Benachteiligung erfahren, dann beginnen sie, über die eigene Situation nachzudenken. Wenn es keine Diskriminierung und keinen Rassismus gäbe, wäre es für uns schwierig“ (Vgl dazu auch Hofbauer, Das ist Diskriminierung! 2023, 50).

Entscheidend ist dabei die Frage der Bewältigungsressourcen. Wer über soziale Netzwerke, rechtliche Kenntnisse oder die Möglichkeit verfügt, sich effektiv gegen Diskriminierung zu wehren, kann die psychische Belastung besser verarbeiten. Wer diese Ressourcen nicht hat (etwa aufgrund sozioökonomischer Benachteiligung oder fehlender Sprachkenntnisse) ist den Folgen stärker ausgesetzt. Hier zeigt sich eine unmittelbare Verbindung zur sozialen Herkunft als Lücke im Diskriminierungsschutz: Die Erfahrung der Ungerechtigkeit wiegt umso schwerer, je weniger Möglichkeiten bestehen, ihr etwas entgegenzusetzen.

Was das für den Diskriminierungsschutz bedeutet

Diese Befunde sollten nicht als Entschuldigung für Gewalt gelesen werden, ganz im Gegenteil. Sie verdeutlichen: Wer Diskriminierung toleriert oder strukturell ermöglicht, befördert nicht nur individuelles Unrecht, sondern schafft soziale Spannungen, die sich akkumulieren. Wirksamer Diskriminierungsschutz ist damit auch gesellschaftliche Prävention.

In Österreich fehlt es dafür an mehreren Stellen. Das Gleichbehandlungsgesetz weist bekannte Lücken auf – etwa im Vereinsrecht oder hinsichtlich der sozialen Herkunft als eigenem Diskriminierungsgrund. Hinzu kommt die strukturelle Hürde, dass Betroffene ihre Diskriminierungserfahrungen häufig gar nicht melden, weil das Vertrauen in den Rechtsstaat durch wiederholte Erfahrungen der Nichtreaktion oder Bagatellisierung beschädigt wurde. Genau dieser Vertrauensverlust ist es, der die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Betroffene legitime Wege der Konfliktlösung als aussichtslos empfinden.

Niedrigschwellige und vertrauensbildende Beratungsangebote sind deshalb nicht nur eine sozialpolitische Selbstverständlichkeit. Sie sind ein zentrales Element jener Schutzarchitektur, die verhindert, dass aus erlebter Ungerechtigkeit gesellschaftliche Eskalation wird.

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